Pressemitteilung Nr. 60/2011 vom 19.07.2011

Mündliche Verhandlung über den Planergänzungsbeschluss zum Flughafen Berlin-Schönefeld (BBI) am 20./21. September 2011

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am


Dienstag, dem 20. September, und Mittwoch, dem 21. September 2011,


jeweils ab 10.00 Uhr


über die Klagen der Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf sowie von etwa 40 Anwohnern mündlich verhandeln.


Die Kläger wenden sich mit ihren Klagen gegen den Planergänzungsbeschluss "Lärmschutzkonzept BBI" zum Vorhaben "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld" des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg vom 20. Oktober 2009. Sie begehren in erster Linie weitergehende Beschränkungen des Nachtflugbetriebs.


Eine abschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über diese Klagen wird nicht am Ende der mündlichen Verhandlung, sondern in einem späteren Verkündungstermin ergehen, der am letzten Verhandlungstag bekannt gegeben wird.


1Allgemeine Hinweise


Die Anzahl der Plätze für Zuschauer, die nicht an den Klageverfahren beteiligt sind, ist begrenzt.


Anmeldungen der Zuschauer zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung müssen schriftlich erfolgen. (Medienvertreter beachten hierzu die besonderen Hinweise zu 2.) Anmeldungen der Zuschauer sind zu richten:


per Post an:BundesverwaltungsgerichtGeschäftsstelle 4. SenatPostfach 10 08 5404008 Leipzig


oder per Fax an: 0341 2007-1000


oder per E-Mail an:


Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift für jede Person anzugeben, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchte. Um zusätzliche Angabe einer E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder einer Faxnummer wird gebeten. Pro Absender können maximal fünf Personen angemeldet werden.


Die Reservierung erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Anmeldungen, die berücksichtigt werden konnten, erhalten eine Zusage.


Einlass in den Sitzungssaal wird ab eine Stunde vor Beginn der Verhandlung gewährt.


Das Telefonieren im Sitzungssaal ist nicht gestattet. Mobiltelefone sind daher auszuschalten. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen während der Verhandlung sind untersagt. Laptops dürfen im Sitzungssaal ebenfalls nicht benutzt werden. Medienvertretern, Verfahrensbeteiligten und deren Bevollmächtigten kann die Nutzung im Offline-Betrieb gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten keine Ton- und Bildaufnahmen sowie Datenübermittlungen durchgeführt werden.


Parkmöglichkeiten in der Umgebung des Bundesverwaltungsgerichts stehen in erster Linie in den öffentlichen Parkhäusern zur Verfügung. Es wird dennoch empfohlen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.


2Besondere Hinweise für Medienvertreter Akkreditierungen Für Vertreter der Medien stehen an jedem Verhandlungstag auf der Empore des Großen Sitzungssaals 20 Sitzplätze zur Verfügung.


Alle Medienvertreter werden gebeten, sich bis Donnerstag, den 15. September 2011, 12.00 Uhr, per E-Mail bei der Pressestelle zu akkreditieren (E-Mail: pressestelle@bverwg.bund.de). Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Verspätet eingehende Akkreditierungswünsche können nicht mehr berücksichtigt werden. Für jede Anstalt, Agentur etc. ist nur eine Akkreditierung pro Verhandlungstag möglich. Nach Ablauf der Akkreditierungsfrist wird eine Bestätigung per E-Mail versandt. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen Gemäß der Regelung des Gerichtsverfassungsgesetzes (§ 169) sind Ton-, Film- und Fotoaufnahmen im Verhandlungssaal nur bis zum Beginn der Verhandlung zulässig. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet.


Für diese Aufnahmen gilt eine "Pool-Regelung": Es werden zwei Fernsehteams (je ein öffentlich-rechtlicher und ein privater Sender) mit jeweils zwei Kameras zugelassen. Ferner werden sechs Fotografen (vier Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) zugelassen. Die Bestimmung der Pools bleibt den Rundfunk- und Fernsehanstalten und den Agenturen überlassen.


Die Pool-Mitglieder verpflichten sich, die Aufnahmen den anderen Sendern unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht Pool-Mitglied werden.


Die Pool-Mitglieder sind der Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichts bis Donnerstag, den 15. September 2011, 12.00 Uhr, per E-Mail mitzuteilen. Interviews, Fernseh- und Fotoaufnahmen mit Verfahrensbeteiligten sind nur außerhalb des Sitzungssaals gestattet. Aufenthaltsraum Den Medienvertretern steht ein Aufenthaltsraum mit einem Festnetzanschluss, aber ohne Internetanschluss, zur Verfügung.