Pressemitteilung Nr. 87/2010 vom 01.10.2010

Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Otto Mallmann im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats September 2010 ist Herr Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Otto Mallmann nach über 38-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und über 19-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.


Herr Dr. Mallmann wurde 1945 in München geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg, Lausanne und Gießen und dem Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung studierte er amerikanisches Recht an der University of Chicago und erwarb dort 1971 den Titel "Master of Comparative Law". Die Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main promovierte ihn 1975 zum Doktor der Rechte. Für seine Dissertation wurde ihm der Walter-Kolb-Gedächtnispreis der Stadt Frankfurt am Main verliehen.


Nach Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung begann Herr Dr. Mallmann seine juristische Laufbahn im September 1977 am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, wo er 1979 in das Richterverhältnis auf Lebenszeit berufen wurde. Es folgte eine einjährige Abordnung an den Hessischen Datenschutzbeauftragten. Herr Dr. Mallmann wurde 1985 zum Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof ernannt.


Mit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im Juli 1991 gehörte Herr Dr. Mallmann zunächst dem damals u.a. für das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Recht der freien Berufe, das Vereins- und Versammlungsrecht, das Staatsangehörigkeitsrecht, das Ausländerrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht sowie das Waffenrecht zuständigen 1. Revisionssenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er im Oktober 2000 wurde. Im Juli 2007 übernahm er den Vorsitz des insbesondere für das Asylrecht zuständigen 10. Revisionssenats.


Im Oktober 2000 bestellte die Bundesministerin der Justiz Herrn Dr. Mallmann zum deutschen Vertreter im Beratenden Ausschuss europäischer Richter beim Europarat (Conseil consulatif des juges européens, CCJE). Er hat darüber hinaus als "Richter ad-hoc" an Entscheidungen in mehreren Individualbeschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mitgewirkt. Zudem war er über viele Jahre Datenschutzbeauftragter des Bundesverwaltungsgerichts. Herr Dr. Mallmann ist einer breiten Fachöffentlichkeit als Mitautor eines anerkannten Kommentars zum Bundesdatenschutzgesetz bekannt. Er hat die Rechtsprechung auf allen Rechtsgebieten, in denen er tätig war - insbesondere im Asyl- und Ausländerrecht -, wesentlich geprägt und mit gestaltet.