Pressemitteilung Nr. 36/2010 vom 03.05.2010

Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Franz Bardenhewer im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats April 2010 ist Herr Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Franz Bardenhewer nach fast 40-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und mehr als 23-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.


Herr Dr. Bardenhewer wurde 1945 in Bad Soden/Taunus geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn legte er 1969 die erste juristische Staatsprüfung ab. Im Anschluss daran nahm er neben dem juristischen Vorbereitungsdienst die Aufgaben des Assistenten eines Mitgliedes des Deutschen Bundestages wahr. Nach Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung begann Herr Dr. Bardenhewer 1974 seine richterliche Laufbahn am Verwaltungsgericht Köln, wo er 1977 in das Richterverhältnis auf Lebenszeit berufen wurde. Im Jahr 1981 folgte seine Ernennung zum Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg im Breisgau promovierte ihn 1984 zum Doktor der Rechte.


Herr Dr. Bardenhewer wurde im März 1987 zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt und gehörte dort zunächst dem u.a. für das Umweltschutzrecht und das Recht zur Regelung offener Vermögensfragen zuständigen 7. Revisionssenat an. Im September 2000 übernahm er den Vorsitz des 6. Revisionssenats, der u.a. für das Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht, das Personalvertretungsrecht, das Telekommunikationsrecht, das Vereins- und Versammlungsrecht, das Waffenrecht sowie das Polizei- und Ordnungsrecht zuständig ist. Gleichzeitig wurde ihm der Vorsitz des 2. Disziplinarsenats übertragen. Nach dessen Auflösung übernahm Herr Dr. Bardenhewer 2004 den Vorsitz des mit Geheimschutzsachen befassten Fachsenats nach § 189 VwGO, den er neben dem 6. Revisionssenat bis zu seinem Ausscheiden leitete. Er war zudem über viele Jahre gewähltes Mitglied des Präsidiums und gehörte darüber hinaus dem Präsidialrat des Bundesverwaltungsgerichts an. Daneben nahm er lange Zeit die Funktion des wissenschaftlichen Beraters der Bibliothek des Bundesverwaltungsgerichts wahr.


Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und seiner außerordentlich hohen fachlichen Kompetenz hat Herr Dr. Bardenhewer auf allen Rechtsgebieten, in denen er tätig war, die Rechtsprechung maßgeblich geprägt und mit gestaltet.