Pressemitteilung Nr. 1/2010 vom 04.01.2010

Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Martin Pagenkopf im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats Dezember 2009 ist Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Martin Pagenkopf nach fast 40-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und über 20-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.


Dr. Pagenkopf wurde 1944 in Potsdam geboren und studierte evangelische Theologie und Rechtswissenschaften in Bonn. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung begann er im November 1973 seine berufliche Laufbahn am Verwaltungsgericht Köln. Im November 1976 wurde er zum Richter auf Lebenszeit ernannt. 1978 promovierte ihn die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn zum Doktor der Rechte. Seit April 1979 war Dr. Pagenkopf an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet, wo er im Juni 1981 zum Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt wurde. Dem schloss sich 1983 seine Versetzung an das Bundesministerium der Justiz unter Ernennung zum Regierungsdirektor an.


Mit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im Juni 1989 gehörte Dr. Pagenkopf zunächst dem u.a. für das Lastenausgleichs- und Entschädigungsrecht, das Gesundheitsverwaltungs-, Lebensmittel- und Landwirtschaftsrecht sowie das Verkehrs- und Subventionsrecht zuständigen 3. Revisionssenat an. Nach über 9-jähriger Tätigkeit in diesem Senat wurde er dem u.a. für das Kommunalrecht und das Recht zur Regelung offener Vermögensfragen zuständigen 8. Revisionssenat zugewiesen, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit 1999 war.


Dr. Pagenkopf hat die Rechtsprechung insbesondere auf den Gebieten des Kommunalrechts und des Rechts zur Regelung offener Vermögensfragen mit geprägt und gestaltet. Der Fachöffentlichkeit ist er als Mitautor eines Kommentars zum Grundgesetz bekannt.