Pressemitteilung Nr. 74/2008 vom 03.11.2008

Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Dittmar Hahn im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats Oktober 2008 ist Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Dittmar Hahn nach über 40-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und über 16-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.


Herr Dr. Hahn wurde 1943 in Altenkirchen (Westerwald) geboren und studierte Rechtswissenschaften in Köln. Nach Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens 1970 trat er nach kurzer Tätigkeit als Rechtsanwalt in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Er wurde unter Berufung in das Richterverhältnis auf Probe zum Gerichtsassessor ernannt und dem Landgericht Aachen zugewiesen. Dem Geschäftsbereich des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts in Münster gehörte er ab April 1972 an. Zugleich wurde er bis März 1974 an das Landesjustizprüfungsamt des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet. Im Jahr 1973 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Verwaltungsgericht. Im selben Jahr promovierte ihn die Universität Köln mit einer Arbeit zum Thema "Innerparteiliche Demokratie" zum Doktor der Rechte. Während seiner Tätigkeit beim Verwaltungsgericht Aachen ab April 1974 erfolgten mehrmonatige Abordnungen an das Oberverwaltungsgericht in Münster, wo er im Juni 1979 zum Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt wurde.


Im August 1992 wurde Herr Dr. Hahn zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt. Er gehörte zunächst dem u.a. für das Staatsangehörigkeits- und Ausländerrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht, das Vereins- und Versammlungsrecht, das Waffenrecht und das Wirtschaftsverwaltungsrecht zuständigen 1. Revisionssenat an. Ab Januar 2001 wurde er dem nunmehr für die genannten Rechtsgebiete mit Ausnahme des Staatsangehörigkeits- und Ausländerrechts und zusätzlich u.a. für das Schul- und Hochschulrecht, das Prüfungsrecht, das Wahlrecht und das Recht der politischen Parteien, das Post- und Telekommunikationsrecht sowie das Personal- und Richtervertretungsrecht zuständigen 6. Revisionssenat zugewiesen, dessen stellvertretender Vorsitzender er seitdem war.


Aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen hat er die Rechtsprechung insbesondere auf dem Gebiet des Wirtschaftsverwaltungsrechts, aber auch auf den anderen Rechtsgebieten des 6. Revisionssenats wesentlich geprägt und mit gestaltet. Einer breiten Fachöffentlichkeit ist Herr Dr. Hahn als Mitherausgeber und Mitautor von Kommentaren zur Bauordnung des Landes Berlin und zur Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie als Mitautor eines Kommentars zur Gewerbeordnung bekannt.