Pressemitteilung Nr. 13/2008 vom 03.03.2008

Richter am Bundesverwaltungsgericht Peter Schmidt im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats Februar 2008 ist Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht


                                                      Peter Schmidt


nach über 40-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und über 18-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand getreten.


Herr Schmidt wurde 1943 in Leipzig geboren und studierte Rechtswissenschaften in Tübingen, Berlin und München. Nach Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung 1971 begann er seine berufliche Tätigkeit als juristischer Mitarbeiter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Dem schloss sich 1972 die Ernennung zum Gerichtsassessor unter Zuweisung an das Verwaltungsgericht München an. 1974 wurde Herr Schmidt als Regierungsrat an das Bayerische Staatsministerium des Innern versetzt und dort ein Jahr später zum Oberregierungsrat befördert. 1977 bis 1980 war er am Landratsamt Oberallgäu tätig. Im September 1980 wurde er zum Richter am Bayerischen Verwaltungsgericht München ernannt und gleichzeitig an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgeordnet. Seine Ernennung zum Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolgte im Jahr 1981.


Seit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im August 1989 gehörte Herr Schmidt dem u.a. für das Fürsorgerecht einschließlich des Asylbewerberleistungsrechts, das Schwerbehinderten-, das Mutterschutz-, das Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht, die Ausbildungs- und Berufsbildungsförderung sowie das Vertriebenen- und Staatsangehörigkeitsrecht sowie das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsrecht zuständigen 5. Revisionssenat an, zuletzt als stellvertretender Vorsitzender.


Aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen hat er die Rechtsprechung insbesondere auf dem Gebiet des Fürsorge- und Sozialrechts wesentlich geprägt und mit gestaltet. Einer breiten Fachöffentlichkeit ist er als Mitautor eines bekannten Kommentars zur Verwaltungsgerichtsordnung vertraut.