Pressemitteilung Nr. 57/2007 vom 30.08.2007

Tag der offenen Tür im Bundesverwaltungsgericht

Aus Anlass der fünfjährigen Tätigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig lädt seine Präsidentin zu einem


                                                      Tag der offenen Tür                                                  am Samstag, dem 8. September 2007                       in der Zeit von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr (letzter Einlass um 16:00 Uhr) ein.


Wie bereits im Jahr 2005, als ca. 4.000 Gäste den ersten Tag der offenen Tür nutzten, um sich über das oberste deutsche Verwaltungsgericht zu informieren, wird den Besucherinnen und Besuchern Gelegenheit gegeben, das vor mehr als 100 Jahren als Justizpalast errichtete Gebäude am Simsonplatz 1 in Leipzig auf einem Rundgang zu besichtigen. Neben den historischen und den modernen Sitzungssälen, dem Großen Sitzungssaal (Plenarsaal), dem früheren Speisesaal des Reichsgerichtspräsidenten, dem Festsaal sowie dem erst am 31. Mai 2007 eröffneten Museumsraum zur Nutzungsgeschichte des Gebäudes, wird auch eine Videodokumentation über die Sanierungsgeschichte des Reichsgerichtsgebäudes gezeigt. Erstmals erhalten die Besucher auch einen Einblick in die Arbeits- und Funktionsweise der Geschäftsstelle. Im Rahmen einer Präsentation der Bibliothek des Bundesverwaltungsgerichts werden der Öffentlichkeit zudem besonders wertvolle Buchbestände zugänglich gemacht. Besonders Jugendliche werden sicher auch Informationen über die Ausbildungsmöglichkeiten beim Bundesverwaltungsgericht zur oder zum Fachangestellten für Bürokommunikation bzw. für Medien- und Informationsdienste interessant finden.


Angehörige des Hauses beantworten Fragen zur Geschichte und Architektur des Gebäudes sowie zur Organisation und Arbeitsweise des Gerichts. Jazz "vom Feinsten" rundet das umfassende Programm ab.


Der Besuch ist kostenfrei, Eintrittskarten sind nicht erforderlich. Auch die Cafeteria des Gerichts ist geöffnet.


Es wird darauf hingewiesen, dass große Taschen und Rucksäcke am Eingang abgegeben werden müssen und nur eine begrenzte Zahl von Schließfächern zur Verfügung steht.