Pressemitteilung Nr. 9/2006 vom 28.02.2006

Entscheidungsverkündung im Verfahren Flughafen Berlin-Schönefeld

Im Verfahren um den Ausbau der Flughafens Berlin-Schönefeld wird das Bundesverwaltungsgericht


                       am Donnerstag, dem 16. März 2006, um 11.00 Uhr


eine Entscheidung verkünden.Für diese Verkündung gelten folgende organisatorische Hinweise:


Allgemeine Hinweise


Die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze für nicht am Verfahren beteiligte Zuhörer ist begrenzt. Es werden deshalb am Tag der Verkündung Besucherkarten ausgegeben, die nach der Reihenfolge des Eintreffens im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes verteilt werden.


Einlass in den Sitzungssaal wird ab eine Stunde vor Beginn der Verkündung gewährt.


Parkmöglichkeiten in der Umgebung des Bundesverwaltungsgerichts stehen nur ausnahmsweise zur Verfügung. Es wird daher empfohlen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.


Mobiltelefone sind im Verhandlungssaal auszuschalten. Auch Laptops sind zur Vermeidung von akustischen Störungen nicht zulässig. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen während der Verkündung sind untersagt.


Organisatorische Hinweise für Medienvertreter


1. Akkreditierungen


Die bereits für die mündliche Verhandlung erteilten Akkreditierungen gelten auch für die Verkündung. Zusätzliche Akkreditierungen sind aus Platzgründen nicht möglich.


2. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen


a) Entsprechend der Regelung des Gerichtsverfassungsgesetzes (§ 169) sind Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Verhandlungssaal nur bis zum Beginn der Verkündung zulässig.


Für diese Aufnahmen gilt die für die mündliche Verhandlung getroffene "Pool-Regelung" fort.


b) Interviews, Fernseh- und Fotoaufnahmen mit Verfahrensbeteiligten sind außerhalb des Sitzungssaales auch nicht akkreditierten Journalisten und Fernsehteams gestattet.