Pressemitteilung Nr. 67/2006 vom 06.12.2006
Revisionsverfahren zum Emssperrwerk durch Vergleich beendet
Das Revisionsverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Emssperrwerk bei Gandersum ist am 5. Dezember 2006 auf Anregung des Bundesverwaltungsgerichts durch einen Vergleich zwischen dem BUND und dem Land Niedersachsen beendet worden.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss hatte das Land Niedersachsen den Bau und Betrieb eines Sperrwerks an der Emsmündung zugelassen, durch das einerseits die Sturmflutsicherheit erhöht und andererseits der Aufstau der Ems zur Überführung von Schiffen aus einer Werft bei Papenburg in die Nordsee ermöglicht werden sollte. Die dagegen gerichtete Klage des BUND, mit der die Beeinträchtigung eines europäischen Vogelschutzgebiets gerügt wurde, war in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Das Emssperrwerk ist seit 2002 in Betrieb.
In einem Erörterungstermin an Ort und Stelle verpflichtete sich nunmehr das Land Niedersachsen, zur Beilegung des Streits im Hinblick auf eine sonst nicht auszuschließende Zurückverweisung der Sache insgesamt 9 Mio. ratenweise zu zahlen, die für Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation der Ems einzusetzen sind. Über ihre Verwendung entscheidet ein gesonderter Stiftungsrat bei der Niedersächsischen Umweltstiftung, in dem neben dem Land der BUND und der WWF vertreten sind. Ferner übernimmt das Land Niedersachsen die gesamten Verfahrenskosten.
Dieser Vergleich beendet das Revisionsverfahren. Der Planfeststellungsbeschluss ist damit bestandskräftig.
BVerwG 7 C 17.05 - Beschluss vom 06.12.2006