Pressemitteilung Nr. 39/2006 vom 10.07.2006

Erich Hofherr neuer Richter am Bundesverwaltungsgericht

Am 10. Juli 2006 hat der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgerichtshof


                                           Dr. Erich H o f h e r r


sein Amt als Richter am Bundesverwaltungsgericht angetreten. Herr Dr. Hofherr wurde in Baden-Württemberg geboren. Nach Ableistung des Wehrdienstes studierte er Rechtswissenschaften in Stuttgart und legte dort 1976 das erste und Ende 1979 das zweite juristische Staatsexamen ab. Unmittelbar anschließend wurde er unter Berufung in das Richterverhältnis auf Probe dem Verwaltungsgericht Stuttgart zugewiesen und im Jahre 1983 zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Mit Beginn des Jahres 1988 erfolgte seine Abordnung an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, wo er 1989 zum Richter am Verwaltungsgerichtshof ernannt wurde. 2002 kehrte er unter Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht an das Verwaltungsgericht Stuttgart zurück. Im März 2006 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ernannt.


Während seiner Zugehörigkeit zum Verwaltungsgericht Stuttgart war Herr Dr. Hofherr von Ende 1981 an für ein Jahr an das Landratsamt Ludwigsburg und ab Anfang 1985 für 2 ½ Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht abgeordnet. Eine weitere Abordnung führte ihn mit Beginn des Jahres 1989 für etwas mehr als vier Jahre als Referent für öffentliches Recht, Europarecht und Zivilrecht an das Ministerium für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten Baden-Württemberg in Stuttgart.


Nebenamtlich war Herr Dr. Hofherr in den Jahren 1984/1985 und erneut 1987/1988 Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Stuttgart sowie von 1999 bis 2005 Prüfer für die Zweite juristische Staatsprüfung in Baden-Württemberg.


Fachwissenschaftlich ist Herr Dr. Hofherr insbesondere durch seine Mitarbeit am Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch sowie weitere Beiträge zum Fachplanungsrecht bekannt geworden.


Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat Herrn Dr. Hofherr dem insbesondere für das Bau- und Bodenrecht, das Naturschutz- und Landschaftsschutzrecht, das Denkmalschutz-recht, das Recht der Anlegung und des Betriebes von Flugplätzen und weitere Teile des Fachplanungsrechts zuständigen 4. Revisionssenat zugewiesen.