Pressemitteilung Nr. 38/2006 vom 30.06.2006

Richter am Bundesverwaltungsgericht Günter Halama im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats Juni wird Richter am Bundesverwaltungsgericht


                                             Günter H a l a m a


nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.


Herr Halama wurde in Oberschlesien geboren und ist in Schleswig-Holstein aufgewachsen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Berlin und Hamburg bestand er 1967 das erste und 1971 das zweite juristische Staatsexamen. Noch im selben Jahr wurde er in Niedersachsen zum Gerichtsassessor ernannt und dem Verwaltungsgericht Hannover zugewiesen.


Seinem besonderen Interesse folgend hatte Herr Halama bereits während der Referendarzeit je ein Semester in Aix-en-Provence und in Speyer verbracht, um sich auf diese Weise wie auch durch den Besuch von vertiefenden Lehrgängen in Saarbrücken und Paris und einen sechsmonatigen Aufenthalt bei einem Rechtsanwalt in Straßburg in das französische Recht einzuarbeiten.


Von Februar 1973 bis Ende 1975 war er zur Wahrnehmung einer hauptberuflichen Tätigkeit als Sprachsachverständiger zum juristischen Sprachendienst des Gerichtshofshofes der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg abgeordnet, wo er 1974 - unter Aufrechterhaltung seines Richterverhältnisses - nach dem europäischen Beamtenstatut zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wurde.


Ende 1975 wechselte Herr Halama in den Geschäftsbereich des Justizministeriums Baden-Württemberg. Er wurde dem Verwaltungsgericht Stuttgart zugewiesen und 1976 unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt. 1981 erfolgte seine Abordnung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim und 1982 seine Ernennung zum Richter am Verwaltungsgerichtshof.


Seit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im Jahr 1992 gehörte Herr Halama dem u.a. für das Bau- und Bodenrecht, für das Recht der Raumordnung, Teile des Fachplanungsrechts und für das Straßen- und Wegerecht sowie seit dem 1. Januar 2003 für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen zuständigen 4. Revisionssenat an. In den letzten 1 ½ Jahren seiner Tätigkeit war er im Wesentlichen als Berichterstatter mit dem Verfahren um den Flughafen Berlin-Schönefeld befasst.


Das besondere Fachwissen und die langjährigen Erfahrungen von Herrn Halama haben in einer Vielzahl von Veröffentlichungen ihren Niederschlag gefunden, so u.a. in seiner Mitarbeit am Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch sowie durch umfangreiche Vortrags- und Seminartätigkeit.