Pressemitteilung Nr. 61/2004 vom 21.10.2004

Planfeststellungsverfahren Flughafen Schönefeld

Mit Ablauf des gestrigen Tages ist die aufgrund der öffentlichen Auslegung in Gang gesetzte Klagefrist gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Schönefeld abgelaufen.


Gegen dieses Vorhaben sind beim Bundesverwaltungsgericht 72 erstinstanzliche Verfahren mit knapp 4000 Klägern anhängig gemacht worden. Für die Begründung dieser Klagen läuft ab Eingang eine sechswöchige Frist.


In 29 dieser Verfahren wurde zugleich Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt.