Pressemitteilung Nr. 48/2002 vom 10.12.2002

Amtseinführung des neuen Präsidenten und der Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts

Heute wurden der neue Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Eckart Hien und die Vizepräsidentin des Gerichts Marion Eckertz-Höfer in einem feierlichen Festakt im Plenarsaal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig durch die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, in ihre Ämter eingeführt. Herr Hien tritt die Nachfolge des mit Ablauf des Monats September wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand getretenen früheren Präsidenten Dr. Everhardt Franßen an; Amtsvorgänger von Frau Eckertz-Höfer war der jetzige Präsident Hien.


In ihrer Ansprache betonte die Bundesministerin insbesondere die Bedeutung einer angemessenen Vertretung der Frauen in den Gerichtsbarkeiten. Ziel müsse aus ihrer Sicht sein, den Frauenanteil bei den obersten Gerichten des Bundes - und hier insbesondere in der Richterschaft des Bundesverwaltungsgerichts - in absehbarer Zeit spürbar zu erhöhen.


Ferner befasste sie sich mit dem Vorhaben ihres Ministeriums zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. So bereite ihr Haus derzeit einen Gesetzentwurf vor, der für die Gerichte und die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit erweitern solle, elektronisch zu kommunizieren. Sie begrüßte es, dass beim Bundesverwaltungsgericht bereits eine Projektgruppe eingerichtet worden sei, die sich diesem Thema widme.


Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts wies in seiner Ansprache auf den Rechtsschutzauftrag der Verwaltungsgerichtsbarkeit hin. Im Vordergrund müsse für die Gerichte die Frage stehen, ob dem Bürger Unrecht geschehe, nicht aber, ob der Verwaltung sonst irgendwelche Fehler unterlaufen seien. Die Tatsache, dass vor allem in manchen neuen Bundesländern kaum noch eine gemeindliche Satzung vor den Verwaltungsgerichten Bestand habe, bereite ihm Sorge. Hien wies im Übrigen auf die politische Bedeutung des Standorts Leipzig hin. Von der Stadt der Montagsdemonstrationen seien entscheidende Impulse für die Wiedervereinigung und in Folge davon auch für die Erweiterung der Europäischen Union ausgegangen. Das Bundesverwaltungsgericht sehe in seinem neuen Standort Leipzig ein Symbol für die wiedergewonnene Rechtseinheit in Deutschland. Insgesamt sei die Entwicklung - entgegen einer vorherrschenden schlechten Stimmung - positiv und gebe Anlass zu Zuversicht.