Pressemitteilung Nr. 37/2002 vom 30.09.2002

Bundesverwaltungsgericht unter neuer Führung

Das Bundesverwaltungsgericht, das im August dieses Jahres seinen Sitz von Berlin nach Leipzig verlegt hat, steht unter neuer Führung. Der Bundespräsident hat den bisherigen Vizepräsidenten des Gerichts Eckart H i e n mit Wirkung vom 1. Oktober 2002 zum Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts ernannt. Hien folgt damit dem bisherigen Präsidenten Dr. Everhardt Franßen, der in den Ruhestand tritt, im Amt nach.


Eckart Hien, ein gebürtiger Münchner, hat nach einer zweijährigen Wehrdienstzeit bei der Bundesmarine in München Rechtswissenschaften studiert und war anschließend zehn Jahre in der bayerischen inneren Verwaltung tätig (Staatsministerium des Innern, Landratsamt Ebersberg, Regierung von Oberbayern). Nach einer sechsjährigen Amtszeit als Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichthof wurde er im Jahr 1986 zum Richter, 1999 zum Vorsitzenden Richter und im Jahr 2000 zum Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts ernannt. Er gehörte zunächst dem für Asylrecht zuständigen Senat an und war daraufhin insbesondere mit dem Bau- und Fachplanungsrecht befasst.


Neue Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts ist Frau Marion E c k e r t z - H ö f e r. Sie gehört dem Bundesverwaltungsgericht seit 1993 an und leitet den für Ausländer-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen Senat.