Pressemitteilung Nr. 3/2001 vom 11.01.2001

Kein Baustopp für Flughafen Berlin-Tegel

Die Abfertigungskapazität des Berliner Flughafens Tegel wird z.Zt. durch Baumaßnahmen erweitert. Nach Aufstockung eines Gebäudes sollen 20 neue Abfertigungsschalter und ein neuer Abflugwarteraum zur Verfügung stehen. Für die Baumaßnahme ist vom Bezirksamt Reinickendorf eine Baugenehmigung erteilt worden.


Eine Anwohnerin des Flughafens, die sich durch den Fluglärm unzumutbar beeinträchtigt sieht, hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin angerufen, um den Ausbau im Wege einer einstweiligen Anordnung stoppen zu lassen. Dieses hat den Eilantrag zuständigkeitshalber an das Bundesverwaltungsgericht verwiesen.


Die Antragstellerin hat geltend gemacht, der Ausbau hätte nicht durch die Baugenehmigung zugelassen werden dürfen, gegen die sie Widerspruch eingelegt habe. Da es um eine Flughafenerweiterung gehe, wäre eine luftverkehrsrechtliche Planfeststellung erforderlich.


Das Bundesverwaltungsgericht hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit der Begründung abgelehnt, dass nur eine Änderung der luftseitigen Anlagen des Flughafens (z.B. der Rollbahnen) einer Planfeststellung bedurft hätte.


BVerwG 11 VR 16.00 - Beschluss vom 11. Januar 2001