Verfahrensinformation
Mehrere Privatpersonen und Unternehmen, ein anerkannter Naturschutzverein sowie das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für die 3,2 km lange Verlängerung der Autobahn A 100 im Stadtgebiet von Berlin im 16. Bauabschnitt zwischen Autobahndreieck Neukölln und Anschlussstelle Treptower Park. Die privaten Kläger rügen, soweit sie von einer Grundstücksinanspruchnahme betroffen sind, eine unzureichende Berücksichtigung ihrer Eigentümerbelange, ferner vor allem Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm und Luftschadstoffe, insbesondere in dem an den geplanten Autobahnabschnitt anschließenden Stadtstraßennetz, das den von der Stadtautobahn kommenden Verkehr aufnehmen soll. Der Naturschutzverband rügt von ihm als umweltzerstörerisch angesehene Auswirkungen des Vorhabens aufgrund von Überschreitungen der Grenzwerte für Lärm und Luftschadstoffe. Der klagende Bezirk sieht sich als Träger der Bauleitplanung und der örtlichen Verkehrsplanung betroffen.
Auf die Pressemitteilung BVerwG Nr. 79/2012 vom 15. August 2012 wird hingewiesen.