Verfahrensinformation
Ein Grundstückseigentümer beantragt die gerichtliche Feststellung, dass ein inzwischen aufgehobener Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer Brücke, die einen Wirtschaftsweg über die nördlich von Magdeburg geplante Autobahn Magdeburg - Schwerin (A 14) führen soll, rechtswidrig gewesen ist. Er wendet sich gegen die dem Brückenbau zugrunde liegende Planung der Autobahntrasse, weil dafür ihm gehörendes Land mit hochwertigen Bodenschätzen in Anspruch genommen werden müsse, die er abbauen und für den Weitertransport verarbeiten wolle. Da das beklagte Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt an dieser Planung festhalte, habe er ein berechtigtes Interesse an der beantragten Feststellung.