Verfahrensinformation
Die Kläger wenden sich gegen die Plangenehmigung für den Ausbau der Bundesstraße 247 in der Ortsdurchfahrt von Suhl. Sie sind Eigentümer eines mit einem auch gewerblich genutzten Wohnhaus bebauten Anliegergrundstücks, von dem eine Teilfläche für das Vorhaben beansprucht wird, wodurch die Parkmöglichkeiten beeinträchtigt werden. Eine in der Plangenehmigung zur Kompensation vorgesehene angrenzende Tauschfläche halten die Kläger nicht für ausreichend. Wegen der damit für sie verbundenen wesentlichen Beeinträchtigung sehen sie die Voraussetzungen für die Erteilung einer Plangenehmigung anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses als nicht gegeben an.