Verfahrensinformation

Der Kläger wendet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dessau für den Ausbau der Bundesstraße B 187 in Mühlanger. Er ist Eigentümer eines Grundstücks, das für das Vorhaben teilweise in Anspruch genommen wird. Mit der Klage macht er geltend, die vorgesehene Verlegung einer Straßenentwässerungsleitung durch sein Grundstück beeinträchtige dessen Bebaubarkeit und gefährde ein angrenzendes Feuchtraumbiotop.


Beschluss vom 07.07.2004 -
BVerwG 9 A 68.03ECLI:DE:BVerwG:2004:070704B9A68.03.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 07.07.2004 - 9 A 68.03 - [ECLI:DE:BVerwG:2004:070704B9A68.03.0]

Beschluss

BVerwG 9 A 68.03

In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 7. Juli 2004
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. S t o r o s t
als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:

  1. Das Verfahren wird eingestellt.
  2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15 000 € festgesetzt.

Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 6. Juli 2004 zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist deshalb das Verfahren einzustellen.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 2 VwGO, die Streitwertfestsetzung auf § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG.