Verfahrensinformation

Die Klägerin wendet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss des beklagten Freistaats Sachsen für den Neubau einer Ortsumgehung Oelsnitz (Vogtland) im Zuge der Bundesstraße B 92. Sie ist Eigentümerin eines im Außenbereich belegenen Grundstücks mit sechs Parzellen, die verpachtet und von den Nutzern mit Wochenendhäusern bebaut wurden. Ein Teil des Grundstücks soll für den Straßenbau in Anspruch genommen werden. Die Klägerin macht geltend, der Beklagte habe die durch das Vorhaben für das gesamte Grundstück eintretenden Beeinträchtigungen nicht ausreichend gewürdigt.