Verfahrensinformation

Die Klage mehrerer Grundstückseigentümer gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken für den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 3 im Stadtgebiet Würzburg hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 3. März 2011 abgewiesen (Aktenzeichen BVerwG 9 A 8.10 - vgl.). Der Kläger des vorliegenden Rechtsstreits ist Eigentümer eines Grundstücks, das unterhalb der Autobahn in der Nähe eines Regenrückhaltebeckens liegt. Er wendet sich gegen eine Planänderung, die u.a. die Entwässerung der Autobahn zum Gegenstand hat. Zur Begründung seiner Klage hat er geltend gemacht, dass es aufgrund der Planänderung bei Starkregen zu einer Überschwemmung seines Grundstücks kommen kann.