Verfahrensinformation
Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten für den Ausbau der Bundesstraße B 170 - Bergstraße zwischen Fritz-Löffler-Straße und Böllstraße - in Dresden. Er ist Eigentümer eines teilweise von ihm selbst bewohnten Wohngebäudes. Mit seiner Klage rügt der Kläger Verfahrensmängel im Planfeststellungsverfahren und macht darüber hinaus geltend, der Planfeststellungsbeschluss sei abwägungsfehlerhaft, weil aufgrund der vorhabenbedingt zu erwartenden Lärm- und Luftschadstoffbeeinträchtigungen im Bereich seines Grundstücks eine Tunnel- oder Troglösung hätte gewählt oder eine Lärmschutzwand hätte vorgesehen werden müssen.