Verfahrensinformation
Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 180 - Ortsumgehung Stollberg. Sie sind Eigentümer von Wohngrundstücken, die auf bzw. unmittelbar an der planfestgestellten Trasse liegen, und machen insbesondere geltend, andere Trassenvarianten, bei deren Wahl die Inanspruchnahme bzw. erhebliche Beeinträchtigung ihrer Grundstücke vermieden worden wäre, seien vorzugswürdig.