Verfahrensinformation
Die Klägerin, eine Wohnungsgenossenschaft, wendet sich gegen die Planfeststellung für den Wiederaufbau und die Elektrifizierung der Anhalter Bahn im Bereich des Abzweigs Dresdener Bahn in Berlin-Schöneberg. Als Eigentümerin zweier trassennah gelegener Hochhäuser hält sie die dort an der Bahntrasse vorgesehenen Schallschutzwände für unzureichend und fordert weitergehenden aktiven Schallschutz. Auf eine erste hierauf gerichtete Klage hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 24. September 2003 das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet, über eine Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses durch weitergehende Schallschutzmaßnahmen erneut zu entscheiden. Die Klägerin hält auch die daraufhin vorgenommene Erhöhung einer der beiden Schallschutzwände um 1 m für unzureichend.