Verfahrensinformation

Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für das Straßenbauvorhaben „Bundesstraße B 244 - Ortsdurchfahrt Wernigerode, Knoten Dornbergsweg". Die Planung sieht den Ausbau des Verkehrsknotenpunktes aus B 244 und Dornbergsweg zu einem Kreisverkehrsplatz mit einem Durchmesser von 42 m vor. Der Kläger betreibt ein Möbelhaus im Knotenpunktsbereich und fordert, den Knotenpunkt als ampelgeregelte Kreuzung oder als Kreisverkehr mit einem Durchmesser von lediglich 35 m auszuführen, weil hierdurch eine Beeinträchtigung seines Betriebes, insbesondere die Inanspruchnahme seiner Grundstücksfläche, vermieden werden könne.