Verfahrensinformation
Die Kläger wenden sich gegen einen Beschluss des Regierungspräsidiums Chemnitz, mit dem der Plan für den Ausbau des Verkehrsknotenpunkts Neefestraße (B173)/Südring in der Stadt Chemnitz festgestellt worden ist. Der Knotenpunkt, der eine zentrale Funktion im Hauptstraßennetz der Stadt Chemnitz hat, ist aufgrund seiner niveaugleichen Ausgestaltung nicht mehr hinreichend leistungsfähig. Die Planung sieht vor, die sich dort kreuzenden Verkehrsströme zu entflechten und auf drei Ebenen (Tunnel, ebenerdige Straße und sogenannter Überflieger) zu führen. Die Kläger, Eigentümer benachbarter Wohnungen, beanstanden die durchgeführten schalltechnischen Untersuchungen und fordern die Errichtung ergänzender Lärmschutzwände. Sie sind der Ansicht, in die Lärmberechnung müsse vor allem die von ihnen behauptete Funktionsänderung des "Südring-Stumpfes" durch den Neubau des "Südverbundes Teil III" einbezogen werden.