Verfahrensinformation

Die Kläger wenden sich gegen die Inanspruchnahme eines ihnen gehörenden Grundstücks für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, die in einem Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost für den etwa 10 km von ihrem Grundstück entfernten Ausbau eines Abschnitts des Havel-Oder-Kanals im Land Brandenburg festgesetzt wurden. Sie machen geltend, das Vorhaben sei ihnen nicht ordnungsgemäß bekanntgegeben worden, so dass sie im Verwaltungsverfahren keine Einwendungen hätten erheben können. Die Inanspruchnahme ihres Grundstücks sei rechtswidrig, weil es für Ausgleichsmaßnahmen zu weit von dem Ausbauvorhaben entfernt sei und andere, besser geeignete Grundstücke abwägungsfehlerhaft nicht in Betracht gezogen worden seien.


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Die Kläger wenden sich gegen die Inanspruchnahme eines ihnen gehörenden Grundstücks für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, die in einem Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost für den etwa 10 km von ihrem Grundstück entfernten Ausbau eines Abschnitts des Havel-Oder-Kanals im Land Brandenburg festgesetzt wurden. Sie machen geltend, das Vorhaben sei ihnen nicht ordnungsgemäß bekanntgegeben worden, so dass sie im Verwaltungsverfahren keine Einwendungen hätten erheben können. Die Inanspruchnahme ihres Grundstücks sei rechtswidrig, weil es für Ausgleichsmaßnahmen zu weit von dem Ausbauvorhaben entfernt sei und andere, besser geeignete Grundstücke abwägungsfehlerhaft nicht in Betracht gezogen worden seien.