Verfahrensinformation
Die vier erstinstanzlichen Klageverfahren betreffen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumfahrung Pampow im Zuge der Bundesstraße 321 (B 321) südlich von Schwerin. Die Kläger sind drei Gewerbebetriebe und ein gewerblicher Zwischenvermieter, deren Grundstücke an der alten Trasse der B 321 liegen. Sie befürchten, dass sie durch die Verlagerung des Verkehrs, die aufgrund der neuen Ortsumfahrung und konkret durch die Schließung eines Bahnübergangs an der alten Trasse der B 321 eintreten werde, erhebliche Umsatzeinbußen erleiden werden. Sie machen geltend, dass ihre Belange in dem Planfeststellungsbeschluss nicht hinreichend berücksichtigt worden seien. Insbesondere sei es nicht erforderlich, den Bahnübergang an der alten Trasse der B 321 zu schließen.