Verfahrensinformation

Die Klägerin, eine im Raum Aschersleben ansässige landwirtschaftliche Betriebsgesellschaft, wendet sich gegen die Renaturierung von ihr bewirtschafteter Flächen, die im Rahmen der Planfeststellung für den Neubau eines Abschnitts der B 6 als landespflegerische Begleitmaßnahme angeordnet worden ist. Die Flächen liegen ca. 15 km von der Trasse der neuen Straße entfernt in einem Gebiet, in dem mit dem Auftreten von Bergschäden und damit verbundenen Bewirtschaftungshindernissen gerechnet wird. Die Klägerin sieht durch die Flächeninanspruchnahme ihre betriebliche Existenz gefährdet und verweist hierzu darauf, dass in weiteren Planungsabschnitten der B 6 n ebenfalls auf von ihr bewirtschaftete Flächen für landespflegerische Begleitmaßnahmen zugegriffen werde.