Verfahrensinformation
Der Kläger, das Studentenwerk der Technischen Universität Dresden, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten für den Ausbau der Bundesstraße B 170 - Bergstraße zwischen Fritz-Löffler-Straße und Böllstraße - in Dresden. Er betreibt in diesem Bereich drei Wohnheime sowie eine Mensa und hält das Ausbauvorhaben für rechtswidrig, weil es dort zu einer Überschreitung der maßgeblichen EG-Luftschadstoffgrenze für Feinstaub-Partikelemissionen führe. Außerdem nehme ihm die vorgesehene Inanspruchnahme von Grund und Boden die Möglichkeit einer künftigen Erweiterung des Mensagebäudes. Schließlich verlangt er den Einbau einer Klimaanlage in das Mensagebäude, weil eine herkömmliche Lüftung im Hinblick auf die zu erwartende Lärm- und Schadstoffbelastung nicht mehr möglich sei.