Verfahrensinformation

Die Klägerin wendet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 9 zwischen dem Autobahnkreuz Hermsdorf und der thüringisch-bayerischen Landesgrenze, soweit ein Teil ihres Grundstücks für die geänderte Überführung eines Wirtschaftsweges in Anspruch genommen werden soll. Die bisher schräg über die Autobahn führende Brücke soll abgerissen und in begradigter Form neu errichtet werden. Dadurch würde der bisher an der Grundstücksgrenze der Klägerin liegende Wirtschaftsweg das Grundstück künftig zerteilen.