Verfahrensinformation
Die Kläger wenden sich als Eigentümer von Reihenhausgrundstücken in Hamburg gegen den Ausbau der A 7 im Bauabschnitt Stellingen von der Anschlussstelle Hamburg-Volkspark bis zum Autobahndreieck Hamburg-Nordwest. Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss sieht vor, die derzeit sechsstreifige Autobahn auf acht Fahrstreifen auszubauen. Der hier umstrittene Bereich soll in einem Tunnel geführt werden, dessen Deckel einschließlich der Erdüberdeckung etwa 2 bis 3 Meter über das Gelände hinausragen wird. Die Kläger wenden sich gegen die hierfür vorgesehene teilweise Inanspruchnahme ihrer Grundstücke, welche dazu führen wird, dass der Abstand der Häuser zur Tunnelwand 9 bis 13 Meter beträgt. Sie rügen ferner, dass die Planung einen unzureichenden Lärmschutz, insbesondere während der Bauphase, vorsehe und eine Vielzahl von Abwägungsfehlern aufweise.