Verfahrensinformation

Die Klägerin wendet sich gegen die Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A 281 zwischen Neuenlander Ring und Kattenturmer Heerstraße in Bremen. Der Planfeststellungsbeschluss sieht vor, die Trasse über ein Grundstück der Klägerin zu führen und den darauf errichteten, von der Klägerin vermieteten Bau- und Gartenmarkt abzureißen. Mit der Klage beanstandet die Klägerin, dass der Planfeststellungsbeschluss an Verfahrensfehlern leide. Außerdem sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, dass sie durch das Vorhaben in ihrer Existenz gefährdet werde. Auch die Variantenauswahl sei fehlerhaft, und die Behörde sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass das gesamte Baumarktgebäude abgerissen werden müsse.