Verfahrensinformation

Der Kläger wendet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau eines 800 m langen Abschnitts der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 100 in Bitterfeld. Er ist Eigentümer eines an dieser Straße liegenden Wohn- und Geschäftsgrundstücks, das einen Teil des bisher überbreiten Gehweges umfasst. Geplant ist, die Straße vor dem Gebäude des Klägers um eine Abbiegespur und einen Radweg zu erweitern. Dazu soll der bisherige Gehweg so überbaut werden, dass als Gehwegfläche nur noch der besagte Grundstücksteil des Klägers verbleibt, der zu diesem Zweck in Anspruch genommen werden soll. Der Kläger macht geltend, die Abbiegespur sei verkehrlich nicht erforderlich und führe zu unzumutbaren Immissionsbelastungen seines Eigentums. Außerdem rügt er Verfahrensmängel.