Verfahrensinformation

Der Kläger wendet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Chemnitz für die Verlegung der Bundesfernstraße B 173 (Chemnitz - Freiberg) bei Flöha. Für die neue Trasse soll ein dem Kläger gehörendes Grundstück in Anspruch genommen werden. Der Kläger macht insbesondere geltend, die geplante Trassenführung verstoße gegen europäisches Naturschutzrecht, weil die vorgesehene Querung des nach Europarecht ausgewiesenen besonderen Schutzgebiets „Flöhatal“ zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele dieses Gebiets führe und eine deshalb erforderliche Abweichungsentscheidung fehle.