Verfahrensinformation

Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, die Nachfolgerin der Treuhandanstalt, begehrt vom Freistaat Thüringen die Feststellung, dass die Beigeladene verpflichtet sei, an sie die mit dem Erwerb einer staatlichen Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft erbrachte Einlage zurückzuzahlen. Im April 1992 war die Treuhandanstalt am Abschluss einer gütlichen Einigung mit der Beigeladenen beteiligt, in der dieser das Eigentum an einem Grundstück als Unternehmensrest dieser Kommanditgesellschaft zurück übertragen wurde. Im Februar 1997 beantragte die Klägerin nun die Rückzahlung der staatlichen Beteiligung. Das Thüringer Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen lehnte dies mit der Begründung ab, dass der Sinn und Zweck der gütlichen Einigung es ausschließe, nachträglich noch vermögensrechtliche Gegenansprüche geltend zu machen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass auf die Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs stillschweigend verzichtet worden sei. Hiergegen richtet sich die vom Verwaltungsgericht zugelassene Revision der Klägerin.