Verfahrensinformation
Im November 1945 verurteilte ein sowjetisches Militärtribunal den Vater der Klägerin zum Tode und zog sein Vermögen ein. Der Mutter der Klägerin wurde dabei nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ein Grundstück und ein Maschinenpark entzogen, die in ihrem alleinigen Eigentum standen. Im Jahr 1994 rehabilitierte die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation den Vater der Klägerin. Das Verwaltungsgericht verpflichtete den Beklagten zur Feststellung, dass die Klägerin Berechtigte hinsichtlich der ihrer Mutter entzogenen Vermögenswerte sei, da sich die Rehabilitierungsentscheidung auch auf diesen Vermögensverlust erstrecke. Die beigeladene Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben tritt mit ihrer Revision dem Urteil entgegen.
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Im November 1945 verurteilte ein sowjetisches Militärtribunal den Vater der Klägerin zum Tode und zog sein Vermögen ein. Der Mutter der Klägerin wurde dabei nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ein Grundstück und ein Maschinenpark entzogen, die in ihrem alleinigen Eigentum standen. Im Jahr 1994 rehabilitierte die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation den Vater der Klägerin. Das Verwaltungsgericht verpflichtete den Beklagten zur Feststellung, dass die Klägerin Berechtigte hinsichtlich der ihrer Mutter entzogenen Vermögenswerte sei, da sich die Rehabilitierungsentscheidung auch auf diesen Vermögensverlust erstrecke. Die beigeladene Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben tritt mit ihrer Revision dem Urteil entgegen.