Verfahrensinformation

Der Kläger, Enkel von Neubauern, wendet sich gegen die Rücknahme der Rückübertragung dreier Bodenreformgrundstücke. Er bewirtschaftete sie nach dem Tod seines Großvaters bis zum Eintritt in eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft gemeinsam mit der Großmutter. Nach deren Tod fielen die Grundstücke in den Bodenfonds zurück. Der Beklagte entsprach zunächst dem Rückübertragungsantrag des Klägers. Nach sieben Jahren nahm er den Bescheid zurück mit der Begründung, der Rückfall der Grundstücke in den Bodenfonds stelle keine vermögensrechtliche Schädigung dar. Die Korrektur der rechtswidrigen Rückübertragung liege im öffentlichen Interesse. Dieses sei gewichtiger als das Interesse des Klägers am Fortbestehen des für ihn günstigen Bescheides. Die vom Senat zugelassene Revision wird voraussichtlich Gelegenheit geben, die Anforderungen an die Ausübung des Rücknahmeermessens im Vermögensrecht zu präzisieren und insbesondere zu klären, ob dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit dort höheres Gewicht zukommt als in anderen Rechtsgebieten.