Verfahrensinformation
Die Klägerin, ein Gründungsunternehmen aus dem Bereich der Unternehmenssoftware-Entwicklung, begehrt eine Garantieübernahme und eine Rekapitalisierung nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds lehnte die begehrten Maßnahmen ab. Die Klägerin sei nicht antragsberechtigt, da sie nicht über eine Zulassung nach dem Kreditwesengesetz verfüge.
Dagegen hat die Klägerin Klage zum Bundesverwaltungsgericht erhoben, das für Rechtsstreitigkeiten um die Bewilligung solcher Stabilisierungsmaßnahmen erstinstanzlich zuständig ist. Die Klägerin meint, auch Gründungsunternehmen, deren Finanzierung infolge der Finanzkrise gefährdet sei, könnten Stabilisierungsmaßnahmen beanspruchen. Zwar habe ihr Unternehmen für die Stabilität des Finanzmarkts nur begrenzte Bedeutung. Dem trage jedoch das geringe Volumen der begehrten Hilfen Rechnung. Dass Stabilisierungsmaßnahmen nur bis zum 31. Dezember 2010 möglich gewesen seien, schließe eine Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht aus.