Verfahrensinformation
Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid, durch den das beklagte Oberbergamt einen Sonderbetriebsplan des beigeladenen Bergbauunternehmens zugelassen hat. Zuvor hatte das beklagte Oberbergamt nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch einen (ebenfalls angefochtenen) Planfeststellungsbeschluss einen Rahmenbetriebsplan für den untertägigen Abbau von Steinkohle in vier Flözen eines Grubenfeldes zugelassen und dabei die Anhörung und Beteiligung der Eigentümer von Grundstücken im Einwirkungsbereich des geplanten Bergbaus - dazu gehört der Kläger - einem später aufzustellenden (und hier angefochtenen) Sonderbetriebsplan vorbehalten. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, ob die Belange der Oberflächeneigentümer schon in dem vorangegangenen Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung hätten behandelt werden müssen. Während des Revisionsverfahrens hat das beigeladene Bergbauunternehmen gegenüber dem beklagten Oberbergamt auf die Ausnutzung des zunächst zugelassenen Rahmenbetriebsplans verzichtet und nach seinen Angaben das Bergwerk endgültig eingestellt. Das Bundesverwaltungsgericht wird deshalb zunächst zu klären haben, ob sich damit der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat und ob der Kläger gegebenenfalls ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, dass die Zulassung des nachfolgenden Sonderbetriebsplans rechtswidrig gewesen ist.