Verfahrensinformation
Die Kläger wenden sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss, durch den das beklagte Oberbergamt einen Rahmenbetriebsplan des beigeladenen Bergbauunternehmens für den untertägigen Abbau von Steinkohle in vier Flözen eines Grubenfeldes nach einer Prüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens zugelassen hat. Das beklagte Oberbergamt hat in dem Planfeststellungsbeschluss die Anhörung und Beteiligung der Eigentümer von Grundstücken im Einwirkungsbereich des geplanten Bergbaus - dazu gehören die Kläger - einem später aufzustellenden Sonderbetriebsplan vorbehalten. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, ob ein Planfeststellungsbeschluss mit einem solchen Vorbehalt die betroffenen Eigentümer in ihren eigenen Rechten verletzt. Während des Revisionsverfahrens hat das beigeladene Bergbauunternehmen gegenüber dem beklagten Oberbergamt auf die Ausnutzung des zugelassenen Rahmenbetriebsplans verzichtet und nach seinen Angaben das Bergwerk endgültig eingestellt. Das Bundesverwaltungsgericht wird deshalb zunächst zu klären haben, ob sich damit der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat und ob die Kläger gegebenenfalls ein berechtigtes Interesse an der Feststellung haben, dass die Zulassung des Rahmenbetriebsplans rechtswidrig gewesen ist.