Verfahrensinformation

Der Kläger erstrebt die Feststellung, dass er wegen der Entziehung eines Pkw Mercedes entschädigungsberechtigt ist. Er hat vorgetragen, dass ihm das Fahrzeug im Zusammenhang mit seiner Inhaftierung durch DDR-Behörden im Jahr 1951 entzogen worden sei. Das Verwaltungsgericht hat ohne weitere Aufklärung die Klage abgewiesen, weil offen sei, ob der Kläger Eigentümer des Fahrzeugs gewesen sei und ob er sein Eigentum durch eine Schädigungsmaßnahme verloren habe. Im Verfahren über die vom Verwaltungsgericht zugelassene Revision wird zu entscheiden sein, ob das angegriffene Urteil auf einem Verfahrensfehler beruht.


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Der Kläger erstrebt die Feststellung, dass er wegen der Entziehung eines Pkw Mercedes entschädigungsberechtigt ist. Er hat vorgetragen, dass ihm das Fahrzeug im Zusammenhang mit seiner Inhaftierung durch DDR-Behörden im Jahr 1951 entzogen worden sei. Das Verwaltungsgericht hat ohne weitere Aufklärung die Klage abgewiesen, weil offen sei, ob der Kläger Eigentümer des Fahrzeugs gewesen sei und ob er sein Eigentum durch eine Schädigungsmaßnahme verloren habe. Im Verfahren über die vom Verwaltungsgericht zugelassene Revision wird zu entscheiden sein, ob das angegriffene Urteil auf einem Verfahrensfehler beruht.