Verfahrensinformation

Der Kläger verlangt die Rückübertragung einer Neubauernstelle, deren Eigentum er infolge seiner Flucht aus der DDR nach Verbüßung einer mehrjährigen Zuchthausstrafe verloren hatte. Der Eigentumsverlust wurde in einem Rehabilitierungsbescheid der zuständigen Behörde für rechtsstaatwidrig erklärt. Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen lehnte den Rückübertragungsantrag ab. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Im Revisionsverfahren wird zu entscheiden sein, ob der Rehabilitierungsbescheid im Restitutionsverfahren Bindungswirkung entfaltet.