Verfahrensinformation

Die Kläger beanspruchen eine Entschädigung für die Entziehung eines Unternehmens durch die Nationalsozialisten im Jahr 1939. Das Sächsische Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen hatte im Jahr 1992 die Berechtigung zur Entschädigung festgestellt, diese aber auf die Überführung des Unternehmens in Volkseigentum durch DDR-Behörden gestützt. Die erst im Jahr 1994 erlassenen Entschädigungsgesetze stellen NS-Verfolgte gegenüber den sonstigen Entschädigungsberechtigten besser, soweit es die Art und die Bemessung der Entschädigung betrifft. Im Revisionsverfahren ist zu klären, ob ein vor Erlass der Entschädigungsgesetze ergangener Bescheid Bindungswirkung für die Anwendbarkeit des Entschädigungsgesetzes oder des NS-Verfolgtenentschädigungsgesetzes hat.


Verfahrensinformation

Verkündungstermin betr. die Bindungswirkung eines vor Erlass der Entschädigungsgesetze ergangenen Bescheides für die Anwendbarkeit des Entschädigungsgesetzes oder des NS-Verfolgtenentschädigungsgesetzes.


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Verkündungstermin betr. die Bindungswirkung eines vor Erlass der Entschädigungsgesetze ergangenen Bescheides für die Anwendbarkeit des Entschädigungsgesetzes oder des NS-Verfolgtenentschädigungsgesetzes.


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Die Kläger beanspruchen eine Entschädigung für die Entziehung eines Unternehmens durch die Nationalsozialisten im Jahr 1939. Das Sächsische Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen hatte im Jahr 1992 die Berechtigung zur Entschädigung festgestellt, diese aber auf die Überführung des Unternehmens in Volkseigentum durch DDR-Behörden gestützt. Die erst im Jahr 1994 erlassenen Entschädigungsgesetze stellen NS-Verfolgte gegenüber den sonstigen Entschädigungsberechtigten besser, soweit es die Art und die Bemessung der Entschädigung betrifft. Im Revisionsverfahren ist zu klären, ob ein vor Erlass der Entschädigungsgesetze ergangener Bescheid Bindungswirkung für die Anwendbarkeit des Entschädigungsgesetzes oder des NS-Verfolgtenentschädigungsgesetzes hat.