Verfahrensinformation

Nach dem Abwasserabgabengesetz können die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen (Klärwerken) die für die Einleitung von gereinigten Abwässern in Gewässer zu zahlende Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen mit Investitionen in das Kanalnetz, die die Einleitung von Schadstoffen mindern, verrechnen. Zu klären ist, ob diese Voraussetzungen vorliegen, wenn Verbesserungen im Kanalsystem dazu führen, dass bei starkem Regen mehr verschmutztes Niederschlagswasser zum Klärwerk geleitet und weniger verschmutztes Niederschlagswasser über Regenüberläufe des Kanalnetzes direkt in Gewässer eingeleitet wird.