Verfahrensinformation

Die Klägerin wendet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld im Abschnitt Erlangen. Sie ist Eigentümerin von Grundstücken, die zu Wohnzwecken und gewerblich genutzt werden. Nach den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses sollen Teilflächen dieser Grundstücke für das Ausbauvorhaben unmittelbar in Anspruch genommen werden. Die Klägerin erstrebt eine vollständige Inanspruchnahme der Grundstücke gegen Entschädigung, weil eine Nutzung der Restflächen wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll möglich und aufgrund der von den heranrückenden Bahnanlagen ausgehenden Lärmeinwirkungen und Erschütterungen auch nicht mehr zumutbar sei.