Verfahrensinformation

Die Klägerin, eine Gemeinde in Baden-Württemberg, wendet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss, der einen Teilabschnitt der Eisenbahnstrecke Stuttgart/Ulm/Augsburg zum Gegenstand hat. Die Klägerin betreibt eine Anlage zur Gewinnung von Trinkwasser. Hierfür nutzt sie drei Quellen in der Nähe der geplanten Eisenbahnstrecke. Die Schüttung der Quellen und damit das Grundwasserdargebot werden sich nach einem Gutachten, das im Planfeststellungsverfahren eingeholt wurde, als Folge des Neubaus der Eisenbahnstrecke verringern. Die Klägerin verlangt, den Planfeststellungsbeschluss um eine Regelung zu ergänzen, durch die ihr hierfür ein Entschädigungsanspruch eingeräumt wird. Das beklagte Eisenbahnbundesamt lehnt dies ab, weil die zu erwartende Minderung des Grundwasserdargebots für die Klägerin keinen unzumutbaren Nachteil darstelle. Der zunächst angerufene Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Rechtsstreit an das Bundesverwaltungsgericht verwiesen, das deshalb in erster und letzter Instanz über die Klage zu entscheiden hat.