Verfahrensinformation

Gesamtpersonalrat beim Bundesvermögensamt Flensburg - RA Dr. Weiß & Partner, Kiel -, Beteiligter: Dienststellenleiter des Bundesvermögensamtes Flensburg - RA Geiersberger & Partner, Rostock - Durch Tarifvertrag ist vorgesehen, dass der öffentliche Arbeitgeber mit älteren Arbeitnehmern ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis vereinbaren kann. Die wöchentliche Arbeitszeit wird auf die Hälfte reduziert. Nach dem „Blockmodell“ wird die während der Gesamtdauer zu leistende Arbeit in der ersten Hälfte des Altersteilzeitverhältnisses geleistet und der Arbeitnehmer anschließend von der Arbeit freigestellt. Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist zu klären, ob Personalratsmitglieder, die sich in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis befinden, mit Beginn der Freistellungsphase aus dem Personalrat ausscheiden.


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Gesamtpersonalrat beim Bundesvermögensamt Flensburg - RA Dr. Weiß & Partner, Kiel -, Beteiligter: Dienststellenleiter des Bundesvermögensamtes Flensburg - RA Geiersberger & Partner, Rostock - Durch Tarifvertrag ist vorgesehen, dass der öffentliche Arbeitgeber mit älteren Arbeitnehmern ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis vereinbaren kann. Die wöchentliche Arbeitszeit wird auf die Hälfte reduziert. Nach dem „Blockmodell“ wird die während der Gesamtdauer zu leistende Arbeit in der ersten Hälfte des Altersteilzeitverhältnisses geleistet und der Arbeitnehmer anschließend von der Arbeit freigestellt. Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist zu klären, ob Personalratsmitglieder, die sich in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis befinden, mit Beginn der Freistellungsphase aus dem Personalrat ausscheiden.