Verfahrensinformation

Personalrat für das Pädagogische Personal an Gymnasien in der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung - RA Dammann & Partner, Hamburg -, Beteiligter: Der Präses der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung, Amt für Verwaltung


Der Personalrat für das Pädagogische Personal an Gymnasien stellte beim Präses der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung einen Initiativantrag mit dem Ziel, dass teilzeitbeschäftigte Lehrer nur an einer beschränkten Zahl von Unterrichtstagen pro Woche eingesetzt werden. Ein Initiativrecht des Personalrats besteht nur für Maßnahmen, die der Mitbestimmung unterliegen. Die Beteiligten streiten im Wesentlichen darüber, ob die begehrte Maßnahme die Stundenverteilung für pädagogisches Personal betrifft und deshalb gemäß § 86 Abs. 2 HmbPersVG der Mitbestimmung nicht unterliegt.


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Personalrat für das Pädagogische Personal an Gymnasien in der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung - RA Dammann & Partner, Hamburg -, Beteiligter: Der Präses der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung, Amt für Verwaltung


Der Personalrat für das Pädagogische Personal an Gymnasien stellte beim Präses der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung einen Initiativantrag mit dem Ziel, dass teilzeitbeschäftigte Lehrer nur an einer beschränkten Zahl von Unterrichtstagen pro Woche eingesetzt werden. Ein Initiativrecht des Personalrats besteht nur für Maßnahmen, die der Mitbestimmung unterliegen. Die Beteiligten streiten im Wesentlichen darüber, ob die begehrte Maßnahme die Stundenverteilung für pädagogisches Personal betrifft und deshalb gemäß § 86 Abs. 2 HmbPersVG der Mitbestimmung nicht unterliegt.