Verfahrensinformation

Nach den Vorschriften zur Liberalisierung und Regulierung des Postmarktes müssen marktbeherrschende Unternehmen unter näher bestimmten Voraussetzungen Wettbewerbern Zugang zu den Informationen gewähren, die sie über die Änderung von Adressen der von ihnen bedienten Kunden erhalten. Hierdurch soll den Wettbewerbern ermöglicht werden, die Rate unzustellbarer Sendungen gering zu halten und damit eine wichtige Voraussetzung für ihre Behauptung am Markt zu erfüllen. Die Wettbewerber haben für die Gewährung des Zugangs zu diesen Adressänderungsinformationen ein Entgelt an das marktbeherrschende Unternehmen zu entrichten, das die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde vorab genehmigen muss.


In den streitgegenständlichen Verfahren hat die Klägerin, die Deutsche Post AG, in den Vorinstanzen eine Verpflichtung der Bundesnetzagentur zu einer Erhöhung der für die Jahre 2004 bis 2008 genehmigten Entgelte erreicht. Gegen einen Teil dieser Erhöhung wendet sich die beklagte Bundesnetzagentur mit ihrer Revision.